Ratgeber Recht
Seit Januar 2010 bietet die HAB neu eine Rechtsberatung für schwule Männer und lesbische Frauen an. Jeden ersten Mittwoch in der Villa Stucki.
Zwei Frauen kommen – sich umarmend – am Mittwochabend zum 3gang in die Villa Stucki. Es sind dies Sara und Linda.„Was suchen zwei Frauen bei den HAB in der Villa Stucki?“ mag sich wohl die eine oder andere fragen. Doch anders als frau vielleicht meint, sind die HAB nicht nur für schwule Männer da, sondern auch für lesbische Frauen. Die HAB sind nämlich die einzige regionale institutionalisierte homosexuelle Organisation in Bern. Sie bietet auch Frauen eine persönliche, psychologische und rechtliche Beratung an.
Zum Beispiel: Sara und Linda wissen nicht, ob sie sich gemäss dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) eintragen lassen sollen oder nicht. Sie wissen nicht, welche Konsequenzen mit diesem Schritt in persönlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht verbunden sind.
Ein Aspekt: Der Zivilstand von Linda und Sara heisst neu „in eingetragener Partnerschaft“.
Exkurs: Wird die Partnerschaft durch das Gericht aufgelöst (die Beziehung geht auseinander) oder durch den Tod, so heisst der Zivilstand gemäss Art. 8 Bst. f Ziff. 1 der Zivilstandsverordnung (ZStV) „in gerichtlich aufgelöster Partnerschaft“, beziehungsweise „in durch Tod aufgelöster Partnerschaft“. Im Alltagsleben wird jedoch oft die Kurzform „in aufgelöster Partnerschaft“ verwendet. Der Zivilstand „geschieden“ oder „verwitwet“ gilt nur für Eheleute.
Den neuen Zivilstand müssen Sara und Linda ihrem Arbeitgeber melden. Dieser ist verpflichtet, den neuen Zivilstand den Sozialversicherungen (AHV, berufliche Vorsorge, etc.) bekannt zu geben. Linda wird plötzlich still; sie hat sich am Arbeitsplatz noch nicht geoutet. Kann sie diesen Schritt verkraften? Wie nehmen das ihr Arbeitgeber, ihre Kollegen und Kolleginnen auf? Sara hat damit kein Problem; am Arbeitsplatz wissen alle, dass sie lesbisch ist. Linda kann die Erfahrung der HAB-Beratung im Zusammenhang mit dem Coming-Out am Arbeitsplatz, mit dem Eingehen einer registrierten Partnerschaft in Anspruch nehmen.
Gertrud Müller
HAB Rechtsberatung
Die HAB bietet neu eine Rechtsberatung für schwule Männer und lesbische Frauen in der Villa Stucki, Seftigenstrasse 11, 3007 Bern, an.
Die Rechtsberatung findet jeden ersten Mittwoch im Monat (bei Ausfall wegen Feiertag am zweiten Mittwoch des Monats) von 18.30 bis 19.45 Uhr statt.
Eine Beratung sollte pro Person grundsätzlich nicht länger als 15 Minuten dauern. Für HAB-Mitglieder kostet die Rechtsberatung 20 Franken und für Nichtmitglieder 30 Franken. Dieser Betrag wird als Unkostenbeitrag für die HAB erhoben (Miete, etc.).
Beantwortet werden insbesondere Rechtsfragen rund um:
– das Partnerschaftsgesetz (sollen wir uns eintragen lassen oder nicht / Vor- und Nachteile);
– das Zusammenleben ohne Verpartnerung;
– Erbrecht;
– Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung;
– Bezüge zum Ausländerrecht;
– Regenbogenfamilien.
Die Rechtsberatung wird durchgeführt von Gertrud Müller, Rechtsanwältin und Notarin von Bern.
